Infoveranstaltung zum Gründungsstipendium Schleswig-Holstein


Details
Du hast eine innovative – vorzugsweise technologieorientierte, wissensintensive oder nachhaltige - Idee und möchtest in Schleswig-Holstein gründen, aber Dir fehlen die finanziellen Mittel? Dann kommt für Dich vielleicht das **Gründungsstipendiums Schleswig-Holstein **in Frage!
Das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein unterstützt Dich in der Pre-Seed-Phase mit einem monatlichen, finanziellen Zuschuss, sodass Du Dich voll und ganz auf Deine Gründungsidee konzentrieren kannst. Insgesamt können Dir und Deinem Team bis zu 87.700 Euro zur Verfügung stehen.
Bei diesem Termin wird das Gründungsstipendium einmal vorgestellt und Du kannst alle offenen Fragen direkt klären. Als Partner des **Gründungsstipendiums Schleswig-Holstein **stehen wir Dir anschließend als Ansprechpartner für den Erstkontakt zur Verfügung und bereiten Dich bestmöglich auf den Antrag vor.
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### Das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein auf einen Blick:
#### Was wird gefördert?
Gründungsinteressierte Teams, die während ihres Studiums, ihrer Forschungsarbeit oder in anderen Umgebungen eine innovative, vorzugsweise technologieorientierte, wissensintensive oder nachhaltige Geschäftsidee entwickelt haben, sollen mit Hilfe des Stipendiums die Möglichkeit erhalten, sich ganz der Gründungsidee in der Pre-Seed-Phase zu widmen.
#### Wer wird gefördert?
Gefördert werden Teams, bestehend aus Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, deren letzter qualifizierender Hochschulabschluss (mindestens erforderlich: Bachelor-Abschluss) maximal zehn Jahre zurückliegt. Studierende sowie Personen mit abgeschlossener Ausbildung können als Teil eines Gründungsteams gefördert werden. Das Gründungsstipendium fördert Teams mit bis zu drei Personen.
#### Wie wird gefördert?
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung erhalten über acht bis zwölf Monate einen monatlich nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 2.200 Euro. Studierende erhalten monatlich 1.000 Euro.
Weiterhin kann ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 150 € für jedes unterhaltspflichtige Kind von geförderten Personen in Anspruch genommen werden. Sachkosten oder Investitionsmittel werden mit einer Pauschale über 8.500 Euro pro Team bezuschusst für Sach- und Investitionsmittel, zum Beispiel für Kosten im Rahmen einer Prototypentwicklung oder für spezifische Beratungsleistungen.
Neben der finanziellen Förderung profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten von Betreuungs- und Coaching-Angeboten der Gründungsunterstützenden im Land.
#### Träger des Stipendiums
Gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH hat das Land Schleswig-Holstein für den Zeitraum 2016 bis 2027 4,6 Millionen Euro bereitgestellt. Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch die WTSH – Wirtschaftsförderungs- und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH.

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